Wir lieben unsere Arbeit zwar, aber auch wir müssen unsere Rechnungen bezahlen. Es steht also außer Frage, dass wir ein angemessenes Honorar für unsere Dienste verdienen..
Genauso steht außer Frage, dass sich die Hilfe eines Steuerberaters auch bei der Einkommensteuererklärung durchaus lohnt und das Honorar wieder wett macht. Sie haben den Stress nicht mit der Erklärung und erhalten im Schnitt 1.100 Euro erstattet. (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Im folgenden Abschnitt haben wir häufig gestellte Fragen – die frequently asked questions (FAQ) – für Sie zusammen gestellt. Falls Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns! Denn Unklarheiten schafft man immer noch am besten persönlich aus dem Weg.
Diese Frage interessiert natürlich, wenn Sie uns mit der Betreuung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten beauftragen. Die Antwort ist dabei für jeden eine andere, deshalb haben wir nachfolgend versucht, die häufigsten Fragen (FAQ – frequently asked questions) zur Höhe des Honorars sowie dessen Zustandekommens zu beantworten. Eine Übersicht unserer aktuellen Leistungen und Honorare finden Sie hier: /phm Leistungen und Honorare
Natürlich sind wir uns bewusst, dass es Sie manchmal ärgert, dass „das Steuern zahlen auch noch Geld kostet“. Deshalb versuchen wir, unsere Leistungen so effizient wie möglich zu erbringen. Unsere Mitarbeiter sind deshalb hochqualifiziert und werden intern als auch über externe Anbieter ständig geschult. Durchschnittlich verbringen sie so fast einen gesamten Arbeitstag pro Monat mit Weiterbildung! Wohl kaum eine andere Branche ist in dieser Hinsicht so zeitintensiv wie unsere.
So sind auch die von uns verrechneten Stundensätze (vgl. Übersicht) zu erklären. Diese liegen im Vergleich zu anderen Dienstleistern sogar noch im unteren Rahmen. Von uns beauftragte Dienstleister wie EDV-Techniker oder Web-Designer rufen mittlerweile bereits Stundensätze ab 100 EUR auf. Rechtsanwälte liegen auch in Ostfriesland oft bereits jenseits von 250 EUR.
Oftmals besteht ein erheblicher Teil unserer Leistung im aufmerksamen „Zuhören“ und der damit verbundenen Sachverhaltsklärung. Auch wenn dann unser Rat oder die Handlungsempfehlung nur wenig Zeit in Anspruch nimmt, so hat es uns doch Jahre an beruflicher Erfahrung und fachlicher Fortbildung „gekostet“, um das für Sie notwendige Wissen überhaupt zu erwerben.
Beispiel: Mit dem kurzen Rat „Warten Sie mit dem Verkauf des Hauses noch bis nächstes Jahr“ kann für Sie eine Steuerersparnis von mehreren zigtausend Euro verbunden sein. Erst die Verknüpfung Ihrer individuellen Lebensumstände mit dem passenden Fachwissen ergibt den richtigen Steuerrat.
Unsere Leistung muss Ihr Geld wert sein! Sollten Sie einmal das Gefühl haben, dass Honorar und Leistung nicht übereinstimmen, bitten wir Sie um Ihre Nachricht. Gerne erläutern wir die Hintergründe zu unserem Honorar, sind aber auch für konstruktive Kritik offen. Sollten Sie sich jedoch grundsätzlich andere Honorare vorstellen, könnte es sein, dass wir nicht die richtigen Partner für Ihre Steuerangelegenheiten sind…
Wir sprechen lieber von „Honorar“ statt Gebühren. Der Begriff stammt aus der Historie unseres Berufs und es gilt für uns immer noch die gesetzliche „Vergütungsverordnung für Steuerberater“ (StBVV), die wir für viele Dienstleistungen anwenden müssen. Den aktuellen Text finden Sie hier: StBVV (externer Link)
Diese Verordnung hat Gesetzescharakter und schützt Sie als Mandanten vor überhöhten Gebühren sowie vor Dumping-Honoraren, die nur mit Einschränkungen in der Beratungsqualität zu halten sind.
Die meisten Gebühren sind Rahmengebühren. Bei diesen wird ein sogenannter Gegenstandswert (z.B. Einkommen oder Umsatz) vorgegeben und der Steuerberater muss sein angemessenes Honorar innerhalb dieses Rahmens (sogenannte Zehntelsätze) Ermessen bestimmen.
Dazu muss er den Umfang und die Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit und die Bedeutung der Angelegenheit berücksichtigen.
Einige Gebühren orientieren sich am Zeitaufwand. Hier wird nach Stundensätzen abgerechnet. Zusätzlich sind Auslagenentgelte und die Umsatzsteuer zu berechnen.
Ja. Sie brauchen also keine Angst vor überhöhten Gebühren haben.
Nein. Es gibt viele Leistungen, für die wir das Honorar nach Aufwand, meist nach Stundensätzen, berechnen. Dies sind vor allem Leistungen im Bereich der Lohnbuchhaltung, Unternehmensberatung und Existenzgründung. Einzelheiten erläutern wir gerne im persönlichen Gespräch.
Unser Honorar wird gemäß der Vergütungsverordnung fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendigt ist. Dies ist bei der Erstellung von Steuererklärungen mit Fertigstellung der Erklärung der Fall und nicht erst, wenn das Finanzamt den Bescheid schickt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch wir nicht so lange warten können.
Natürlich erstellen wir Ihnen vor Beginn der Arbeiten gerne ein konkretes Angebot. Damit dies auch ein seriöser Preis ist, benötigen wir zuvor einige Angaben und Informationen von Ihnen. Wenn wir dann die notwendigen Tätigkeiten und den Umfang des Auftrages einschätzen können, erhalten Sie von uns ein präzises Angebot, mit dem Sie sicher rechnen können.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen nur selten sofort einen fixen Preis nennen können. Zum Vergleich: Auch in der Autowerkstatt wissen Sie vorher nicht genau, wie viel die Reparatur kostet, wenn bei der Auftragsannahme nicht bekannt ist, ob zum Beispiel nur eine Schraube fehlt oder der gesamte Motor ausgebaut werden muss. Erst nach eingehender Überprüfung Ihres Fahrzeugs kann ein Kostenvoranschlag erstellt werden.
JA, eindeutig. Fast alles kann man ein wenig schlechter machen, um es billiger anzubieten. Wer sich aber nur am Preis orientiert, bekommt oftmals nicht das, was er erwartet und noch seltener das, was gut und richtig für ihn/sie ist. Eine weitere Weisheit ist, dass es gute Leistung dauerhaft nur zu marktgerechten Preisen gibt. Deshalb erlauben Sie die Rückfrage: Ist Ihnen mit „Billigberatung“ wirklich geholfen? Wir meinen „NEIN“ und wollen keine „Schlechtberatung“ für unsere Mandanten machen.
Wir sind keine „Zauberer“ (auch wenn wir es gerne so hätten). Wir müssen die Dinge so abbilden, wie sie sind und deshalb gilt auch: je „einfacher und vermeintlich kleiner“ eine Angelegenheit scheint, umso höher ist der Anteil des Honorars, der dadurch zustande kommt, dass Sie sich nicht selbst drum kümmern müssen.
Dieses Gerücht hören auch wir immer wieder. Allerdings ist so eine Art der Abrechnung nicht erlaubt, denn die Höhe einer Erstattung sagt nichts über den Aufwand aus, der bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung notwendig ist. Für die Erstellung von Steuererklärungen gilt uneingeschränkt die Vergütungsverordnung! Seriöse Berater werden Ihnen so eine Art der Abrechnung nicht anbieten.
Das Honorar für eine private Einkommensteuererklärung beträgt in unserer Kanzlei ca. zwischen 250 – 600 Euro (2023: ∅ 320 Euro).
Für die Ermittlung des Honorars bewegen wir uns dabei zumeist nur gering über dem Mindesthonorar der Vergütungsverordnung.
Für eine Einzelperson mit normalem Einkommen und Werbungskosten ist es natürlich ein anderer Betrag als für ein Ehepaar mit zwei Arbeitszimmern, einem Vermietungsobjekt und Kindern im Studium.