alte Grundsteuer verfassungswidrig

Alle Grundeigentümer sind verpflichtet, in der Zeit vom 01.07.-31.10.22 eine Grundsteuererklärung jedes einzelne Grundstück abzugeben. Dies ist erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht bereits in 2018 entschieden hatte, dass die Festsetzung der Grundsteuer aktuell verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber hat daraufhin die Grundsteuer überarbeitet und ab 2025 soll die Erhebung neu geregelt werden. Zwar soll insgesamt das Steuerniveau nicht steigen, gleichwohl wird es für einige eine Erhöhung und andere eine Senkung der Grundsteuer bedeuten. Genaues wissen wir jedoch erst, wenn die jeweils zuständige Gemeinde ihre sog. Hebesätze veröffentlicht, die auf den durch die Erklärung errechneten Grundstückswert angewendet werden. Dies wird vielerorts erst für 2024 erwartet.

Die Finanzverwaltung informiert umfangreich unter grundsteuerreform.de und viele Informaionen finden Sie auch in diesem Info-Video.

neue abgabefrist 31.01.2023

Die Abgabefrist läuft vom 01. Juli bis 31. Oktober 2022 (neue Abgabefrist 31.01.2023). Während aber Finanzverwaltung und Gemeinden sich über 2 Jahre Zeit genehmigen zur Neuberechnung, sind Sie gezwungen die Erklärung/en innerhalb der genannten Frist abzugeben. Anfang Oktober haben die Finanzminister der Länder beschlossen die Frist zur Abgabe um drei Monate bis zum 31.01.2023 zu verlängern.

viele Modelle - vorteil niedersachsen

Während in vielen Bundesländern der Grundstückswert nach dem sogenannten „Bundesmodell“ berechnet wird, gilt in Niedersachsen das wesentlich einfachere Flächen-Lage-Modell. Damit hat der Föderalstaat mal wieder Oberhand gewonnen und es gibt insgesamt acht verschiedene Berechnungsmodelle in der Republik, die auch wir nur mit besonderem Aufwand überblicken können. Dies bedeutet auch, dass Sie je nach Lage Ihres Besitzes unterschiedliche Angaben machen müssen.

do-it-yourself

Insbesondere für Wohngrundstücke in Niedersachsen kann es wegen des einfacheren Modells interessant sein, es selbst zu probieren. Wegen der elektronischen Abgabe, ist jedoch ein Benutzerkonto beim ELSTER-Portal notwendig. Dazu müssen Sie sich einmalig registrieren und identifizieren. Dies kann bis zu zwei Wochen dauern. Registrieren Sie sich also bitte frühzeitig. Mit Ihrem Benutzerkonto dürfen Sie allerdings auch für Angehörige die Erklärung erstellen und übermitteln.

Zur Bearbeitung offerieren viele Anbieter Tools, die die Erklärung komfortabler machen als mit ELSTER selbst. Bei der Auswahl eines Tools beachten Sie bitte, ob Ihre Daten genutzt und verkauft werden oder ob garantiert wird, dass dies nicht geschieht. Häufig ist der günstige Preis mit einer Zweit- und Drittnutzung Ihrer Daten verbunden. Ganze Heerscharen von Maklern etc. warten sehnsüchtig auf so qualifizierte Daten.

In Papierform soll die Erklärung nur in Ausnahmefällen erfolgen. Wenden Sie sich dazu an das genannte Finanzamt (hier ein Blick auf die Formulare). Erste Erfahrungen zeigen jedoch, dass diese z.T. wenig hilfreich sind bei Fragen zum Verfahren, da bisher alles von den Landesverwaltungen zentral gesteuert wurde. Lassen Sie sich trotzdem nicht einfach abwimmeln, denn Ihr Finanzamt ist zu gewisser Mithilfe und Auskunft verpflichtet!

Wichtige Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamt für Steuern Niedersachsen, unter anderem interessante Checklisten zur Bearbeitung der Grundsteuer B (Grundvermögen) oder Grundsteuer A (Betriebe LuF). Für Informationen zu Ihrem Grundstück, insbesondere Flurstück und Größe eignet sich der kostenlose Grundsteuer-Viewer.

Bei kurzen fachlichen Fragen im „Notfall“ stehen wir natürlich zur Verfügung. Diese rechnen wir dann mit 62,50€ netto (74,38€ brutto) je angefangene 30 Minuten ab. Allerdings ist es nicht möglich, dass wir Sie Schritt für Schritt in der Erstellung begleiten oder Ihre selbsterstellte Erklärung „nur mal kurz“ nachprüfen. Auch technischer Support für das Tool Ihrer Wahl ist durch uns nicht möglich (auch nicht für ELSTER!).

Bei umfangreicherem Beratungsbedarf dürfen Sie deshalb gerne auch nachträglich unser Angebot zur Erstellung annehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

erklärung durch P&H

Für unsere Mandanten bieten wir natürlich auch die Erstellung über unsere Kanzlei an. Dazu haben wir ein Angebot für die unterschiedlichen Grundstücksarten erstellt, das Sie bereits per Mail erhalten haben oder gerne noch einmal zugesandt erhalten. Mit uns können Sie sicher sein, dass die Wertermittlung für die künftige Neufestsetzung der Grundsteuer korrekt ist. Sie zahlen damit in den nächsten Jahren auf keinen Fall zu viel Grundsteuer.

 

Ihre Vorteile in der Erstellung durch uns sind:
   • Komfort
        o Zeitersparnis
        o wir kümmern uns
        o Einspruch möglich durch uns
   • Rechtssicherheit
        o Prüfung Ihrer Daten auf Plausibilität
        o Ermittlung des korrekten Grundsteuerwertes
        o Bescheidprüfung
   • Kompetente Beratung
        o persönliche Ansprechpartner vor Ort
        o Vertretung beim Finanzamt
   • Vertraulichkeit
        o Nutzung sicherer, marktführender Software
        o sichere Übermittlung Ihrer Erklärung
        o keine Weitergabe oder Verkauf Ihrer Daten
   • Vorbereitung in Papierform möglich (mit Aufpreis)

zwei alternativen

Dazu sind zwei Varianten in der Zusammenarbeit mit uns möglich:

  • Erklärung komplett online oder
  • Vorbereitung Erklärung in Papierform

erklärung komplett online

Da das Finanzamt eine rein elektronische Abgabe vorsieht, ist dies auch unser favorisiertes Modell!

Wir stellen Ihnen dafür ein Online-Portal zur Verfügung, wo Sie die benötigten Daten und Angaben eingeben, bearbeiten und überblicken können. So behalten sie jederzeit den Überblick und ersparen sich unnötige Wege. Sobald die Daten vollständig sind (bitte bis spätestens 31.08.!), werden wir die Arbeiten auf unserer Seite fortsetzen und die Erklärung fertigstellen.

vorbereitung erklärung in papierform

Natürlich haben wir Verständnis, wenn Sie die Vorbereitung der Daten und Erklärung gerne mit klassischen Papierfragebögen erledigen wollen oder wir für Sie die benötigten Daten aus Ihren Unterlagen entnehmen sollen.

Aufgrund der Vorgaben der Finanzverwaltung und der schieren Masse an Erklärungen haben Sie aber auch sicher Verständnis dafür, dass unsere Kanzlei die digitale Bearbeitung bevorzugt. Die Arbeitsbelastung unserer Mitarbeiter ist bereits jetzt bekanntermaßen sehr hoch. Und auch wenn wir versuchen, zusätzliche Kapazitäten für die Bearbeitung aufzubauen, ist die papiergebundene Vorbereitung und Bearbeitung durch uns in der Breite nicht leistbar. Selbst wenn uns nur ein geringer Teil unserer Mandanten beauftragt, ist bei uns mit einer vierstelligen Anzahl von Erklärungen zu rechnen.

Deshalb bieten wir an, dass wir im Ausnahmefall ergänzende Unterstützung zur Datensammlung Zusammenstellung der wichtigen Unterlagen und Angaben leisten. Diese rechnen wir dann mit 62,50€ netto (74,38€ brutto) je angefangene 30 Minuten ab.

Am besten stellen Sie Ihre Anfrage online (phm-steuerberater.de/grundsteuer-anfrage) oder melden sich telefonisch bei uns unter 04941/98 900.

Unser Grundsteuerteam wird sich dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Anfrage zu beantworten. Aufgrund der erwartet hohen Anzahl an Anfragen bitten wir jedoch um etwas Geduld.

 

Vielleicht bitten Sie deshalb vorab Angehörige, Sie bei der Datensammlung und/oder Eingabe im Portal unterstützen.

unser angebot

Falls Sie uns mit der Erstellung der Erklärung beauftragen möchten, bitten wir um Rücksendung bis zum 15.07.22. Dann beziehen wir Sie gerne in unsere Kapazitätsplanung ein für eine möglichst fristgerechte Übermittlung. Gerne schicken Sie uns die ausgefüllte PDF auch per Mail wieder zu an info@phm-steuerberater.de. Die Unterschrift können Sie als unser Mandant gerne auch mit „gez. Vorname Name“ eintragen.

Geben Sie uns bitte auch das Informationsschreiben des Finanzamtes herein, damit wir unsere bisherigen Informationen abgleichen können.

Die Vergütung errechnet sich, abhängig von Grundstücksart und Nutzung, nach einem Grundpreis zzgl. eines Staffelpreises auf Basis des von Ihnen sachgerecht geschätzten Verkehrswertes. Eine Staffel haben wir angesetzt, da mit zunehmendem Wert in der Regel auch der notwendige Zeiteinsatz sowie Haftung und Verantwortung steigen.

Sobald die von uns genutzte Softwarelösung komplett freigegeben ist, werden wir Ihnen Ihren persönlichen Zugang an die angegebene Mailadresse zusenden und Sie können mit der Eingabe beginnen.

Zur Vorbereitung bitten wir darum, dass Sie sich rechtzeitig um die benötigten Angaben und Daten kümmern. Auf unserer Checkliste haben wir Ihnen diese bereits zusammengestellt.


Der Staat hat es leider versäumt, die rechtliche Grundlage zur Grundsteuer rechtzeitig anzupassen, so dass nun allen Grundeigentümern dieses „Ei ins Nest“ gelegt wurde. Wir wollen Ihnen nach Kräften dabei helfen, diese Verpflichtung zu erledigen.

Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihre Mitarbeit sowie Geduld und freuen uns darauf, Sie auch bei diesem Thema kompetent unterstützen zu dürfen.

wir finden eine
passende lösung

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